Flexible Arbeitszeitmodelle sind in der Schweiz weit verbreitet. Doch nicht jedes Modell ist automatisch gesetzeskonform. Gerade in KMU, sozialen Institutionen und öffentlichen Verwaltungen herrscht oft Unsicherheit: Welche Arbeitszeitmodelle sind erlaubt, welche dokumentationspflichtig – und wie lässt sich der gesetzliche Rahmen praxisnah umsetzen?
Warum Arbeitszeitmodelle heute auf dem Prüfstand stehen
Die Arbeitswelt ist im Wandel. Mitarbeitende wünschen sich mehr Autonomie und Flexibilität, gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeber. Spätestens mit der verstärkten Aufmerksamkeit für Gesundheitsschutz, Überstundenkontrolle und der klaren gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung rücken auch gängige Zeitmodelle stärker in den Fokus.
Ob Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder Vertrauensarbeitszeit – jedes Modell bringt eigene Chancen, aber auch spezifische Pflichten für Arbeitgeber und Mitarbeitende mit sich.
Übersicht der wichtigsten Arbeitszeitmodelle
1. Gleitzeit
Ein weit verbreitetes Modell, insbesondere im Dienstleistungssektor und in der Verwaltung. Mitarbeitende wählen ihre Arbeitszeiten innerhalb definierter Rahmenzeiten selbst. Eine tägliche Präsenzpflicht (z. B. zwischen 9–11 Uhr) ist häufig enthalten.
Rechtlicher Rahmen:
Gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG) sind auch bei Gleitzeit die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufzuzeichnen (Art. 46 ArG i. V. m. Art. 73 ArGV 1). Die Verantwortung für eine korrekte Erfassung bleibt beim Arbeitgeber.
2. Jahresarbeitszeit
Besonders geeignet für Organisationen mit saisonalen Schwankungen oder projektorientierter Arbeit. Die Arbeitszeit wird auf ein Jahr verteilt – Mitarbeitende arbeiten mal mehr, mal weniger, je nach Bedarf.
Voraussetzungen:
3. Vertrauensarbeitszeit
Hierbei verzichten Unternehmen weitgehend auf formelle Zeiterfassung. Die Ergebnisse zählen mehr als die reine Präsenz. Diese Praxis ist jedoch nur sehr eingeschränkt erlaubt.
Wichtig: Das SECO weist klar darauf hin, dass eine vollständige Befreiung von der Arbeitszeiterfassung nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen zulässig ist, etwa bei leitenden Angestellten mit grosser Autonomie.
Überstunden vs. Überzeit – wo liegt der Unterschied?
In der Schweiz ist nicht jede Mehrarbeit gleich zu behandeln. Im Arbeitsrecht wird klar zwischen Überstunden und Überzeit unterschieden – mit entsprechenden Konsequenzen für Arbeitgeber und HR.
Überstunden (Art. 321c OR):
Alle Arbeitsstunden über das vertraglich vereinbarte Pensum hinaus. Kompensation durch Freizeit oder Auszahlung mit 25 % Zuschlag, sofern nicht vertraglich anders geregelt.
Überzeit (Art. 12 ArG):
Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus (45 oder 50 Stunden/Woche). Streng geregelt mit gesetzlichen Zuschlägen und Obergrenzen.
Fazit: Eine verlässliche Arbeitszeiterfassung ist die Grundlage, um Mehrarbeit korrekt zu bewerten und fair abzurechnen. Sie sorgt dafür, dass sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber jederzeit den Überblick behalten und schafft die notwendige Transparenz, um rechtliche Vorgaben sicher einzuhalten.
Herausforderungen in der Praxis und wie digitale Tools helfen
Viele Organisationen erfassen ihre Arbeitszeiten noch immer mit Excel-Tabellen, handgeschriebenen Stundenzetteln oder einfachen Tools. Diese Methoden stossen jedoch zunehmend an ihre Grenzen: Sie führen oft zu mangelnder Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Behörden, verursachen einen hohen administrativen Aufwand und bergen erhebliche rechtliche Risiken – insbesondere bei Kontrollen oder in Streitfällen.
Eine moderne, digitale Zeiterfassungssoftware bietet kleinen und mittleren Unternehmen, Gemeinden sowie sozialen Organisationen genau die Funktionen, die sie heute benötigen. Sie ermöglicht eine übersichtliche Planung und eine flexible Abbildung verschiedener Arbeitszeitmodelle. Die Zeiterfassung erfolgt automatisiert und entspricht den Vorgaben des Arbeitsgesetzes (ArG). Zudem werden Pausen, Ferien und Sonderzeiten direkt integriert, wodurch ein vollständiges und korrektes Zeitmanagement gewährleistet ist. Umfangreiche Auswertungen unterstützen HR-Abteilungen, Geschäftsleitungen und Revisionsstellen bei ihrer Arbeit. Dank der hohen Anpassungsfähigkeit lassen sich Zeiterfassungslösungen optimal auf unterschiedliche Branchen, Dienste und Tarife abstimmen.
Fazit: Flexibilität braucht Kontrolle
Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder Vertrauensarbeitszeit bieten viele Chancen. Sie funktionieren aber nur, wenn sie klar geregelt und sauber dokumentiert sind. Wer Arbeitszeiten transparent erfasst und gesetzeskonform umsetzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen und Fairness im Betrieb. Gerade in modernen Arbeitsmodellen ist die Balance zwischen Freiheit und Verbindlichkeit entscheidend, damit Flexibilität nicht zum Risiko, sondern zum echten Mehrwert wird.
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